Nebenklage/Opferschutz

Personen, die Opfer von Gewalttaten werden, haben die Möglichkeit sich bei Anklageerhebung als Nebenkläger dem Strafprozess anzuschließen.

Hiervon machen nur wenige Betroffene Gebrauch, insbesondere weil es für die Opfer von z.B. sexueller Gewalt extrem unangenehm ist, wenn sie als Zeugen in der Hauptverhandlung all die erlittenen Qualen noch einmal schildern müssen und sich bohrenden Fragen der Verteidigung ausgesetzt sehen. Schon die Vorstellung, in der Hauptverhandlung als Zeuge aussagen zu müssen, ist für viele eine große Belastung. Es ist daher sinnvoll, sich bereits frühzeitig über seine Rechte und die prozessualen Schutzmechanismen zu informieren und die Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts zu suchen, damit man seine Rechte als Tatopfer im Strafverfahren auch effizient wahrnehmen kann. Das gilt besonders dann, wenn Kinder die Tatopfer sind. Die Eltern sind mit der Situation des Strafverfahrens oft überfordert und es ist zum Schutz des Kindes entscheidend, dass sich die Eltern darüber informieren, welche Rechte den Opfern in Mißbrauchsprozessen zur Seite stehen.

Wir unterstützen Sie als Opfer oder Zeuge einer Gewalttat zu jedem Zeitpunkt, dies reicht von der Strafanzeige bis zum Ende eines Strafprozesses. Neben der Erstellung einer Strafanzeige, die Begleitung im Ermittlungsverfahren und die Vertretung ihrer Interessen im Strafprozess können Sie mit unserer Hilfe bereits im Strafverfahren die Möglichkeit wahrnehmen, Schmerzensgeld zu beanspruchen (Adhäsionsverfahren). Darüber hinaus  beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der kostenlosen Beiordnung eines Rechtsanwaltes oder die Beanspruchung von Prozesskostenhilfe. Nicht zuletzt stehen wir Ihnen in jeder Situation auch als emotionale Unterstützung zur Seite und arbeiten daher eng mit sozialen Einrichtungen und Organen der Rechtspflege zusammen.

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