Familienrecht

Die Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Ehescheidung, die früher eher eine soziale Randerscheinung war, ist heute eine Massenerscheinung. Aufgrund der dramatischen Zunahme von Trennungen und Scheidungen und der damit verbundenen Probleme gewinnt das Familienrecht ständig an Bedeutung. Da die Klärung der Probleme meist von existenzieller Bedeutung der beteiligten Personen ist, ist es notwendig von einem kompetenten und mit Spezialwissen ausgestatteten Anwalt unterstützt zu werden.

Einige schwerwiegende Themen des Familienrechts sind u.a.:

– das Scheidungsrecht

Wichtig ist hier die Beratung hinsichtlich der Trennungsfrist von einem Jahr sowie die Erstellung von Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, um rechtliche und finanzielle Nachteile im Falle von Trennung und Scheidung rechtzeitig auszuräumen. Letztlich ist der Weg zum Gericht für die Beendigung der Ehe nach deutschem Recht noch immer obligatorisch. Wir bieten eine umfassende Beratung und Betreuung im Rahmen des Scheidungsverfahrens und des damit häufig verbundenen Versorgungsausgleichsverfahrens (Ausgleich von in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften).

– das Sorgerecht

Die Leittragenden einer Trennung sind meist die Kinder. Die aktuelle Rechtsprechung sieht vor, dass die elterliche Sorge für gemeinsame minderjährige Kinder auch nach der Trennung oder Scheidung von den Eltern gemeinsam ausgeübt werden soll. Damit sind im Falle von Unstimmigkeiten aber viele Entscheidungen noch nicht getroffen und somit kompetente anwaltliche Hilfe von Nöten, z.B. die Frage, wo die Kinder nach der Trennung leben sollen, wie sich der Umgang des Elternteils gestaltet, in dessen Haushalt

das Kind nicht ständig lebt, oder auch die Klärung von Unterhaltsfragen. Letztlich kann in Ausnahmefällen auch die Frage auftreten, ob das alleinige Sorgerecht eines Elternteils an Stelle der gemeinsamen Sorge treten muss.

– das Güterrecht

Mit der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft beendet. Das seid der Eheschließung erwirtschaftete Vermögen der Eheleute ist zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufzuteilen. Das bedeutet, dass der Ehegatte, welcher mehr Vermögen erwirtschaften konnte als sein Partner, als Zugewinnausgleich die Hälfte des Mehrwertes an den Ehegatten zu erstatten hat. Mit der Klärung des Zugewinnanspruches sind vielfältige Fragen verbunden die zu klären sind, z.B. Auskunftsansprüche oder die Bewertung von Erbschaften und Schenkungen etc.. Wir helfen Ihnen dabei gerne.

Doch das Familienrecht beschränkt sich nicht nur auf oben genannte Felder, wir beraten darüber hinaus in Fragen der Hausratsverteilung, der Vermögensauseinandersetzung bei gemeinschaftlichen Vermögen oder bei Zuteilung der Ehewohnung. Darüber hinaus bieten wir umfassende Beratung im Rahmen von Fragen zur Adoption, Betreuung, Vormundschaft, Elternunterhalt, Nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

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