Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im engeren Sinne umfasst insbesondere das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen.

Ziel ist es hier, zum Schutze der Verbraucher unfairen Wettbewerb zu unterbinden. Abmahnung und einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht. Insbesondere im Bereich des E-Commerce spielt das Wettbewerbsrecht eine übergeordnete Rolle. Denn in keinem anderen Wirtschaftszweig existiert eine vergleichbare Vielzahl an verbraucherschützen Restriktionen und Hinweispflichten.

Von besonderer Bedeutung ist zumeist das Vorstadium des Wettbewerbsprozesses. Im Regelfall sollte der potentielle Verletzer von Wettbewerbsrecht vor der Einleitung gerichtlicher Schritte zunächst auf seinen Verstoß hingewiesen werden. Dies geschieht durch die so genannte Abmahnung, durch welche die Gegenseite zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert wird.

Im Falle besonderer Eilbedürftigkeit kann es jedoch aus taktischer Sicht auch angezeigt sein, ohne vorherige Abmahnung unverzüglich im Wege der einstweiligen Verfügung vorzugehen. Hierbei wird der Gegenseite das gerügte Verhalten durch eine gerichtliche Entscheidung im Eilverfahren untersagt.

Sollte auch Ihnen das möglicherweise unzulässige Geschäftsgebaren eines Konkurrenten ein Dorn im Auge sein, beraten wir Sie gern über die rechtlichen und taktischen Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen.

Aber auch der nicht seltene Fall der Abwehr unberechtigter Abmahnungen (Problematik Filesharing) zählt zu unseren Kompetenzen. Auch hier gibt es eine Vielzahl möglicher taktischer Varianten – von der Schutzschrift bis zur negativen Feststellungsklage. Wegen der in diesem Bereich regelmäßig besonderen Eilbedürftigkeit, ist neben der Kompetenz auch eine schnelle Hilfe ohne Wartezeiten für uns eine Selbstverständlichkeit.

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