Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers vor der unrechtmäßigen Nutzung durch Dritte. Durch das Urheberrecht sind Werke unterschiedlichster Art und Form geschützt: dies sind z.B. Fotos, Texte, Filme (auch Filmsequenzen), Grafiken oder auch Musik.

Beim Internethandel sind Urheberrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Insbesondere im Rahmen des Onlinehandels bei eBay und in Webshops werden Produktfotografien und aufwändige Angebotsbeschreibungen von Konkurrenten reihenweise ungefragt kopiert. Dies verletzt das Urheberrecht an den Werken.

Der Urheber kann sich jedoch wirksam gegen solche Verletzungen seines Urheberrechts verteidigen. Er kann von dem Urheberrechtsverletzer die Unterlassung verlangen und dabei auf die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen. Ggf. stehen ihm auch urheberrechtliche Auskunfts- und Vernichtungsansprüche zur Seite. Zusätzlich gewährt das Urheberrecht einen Anspruch auf die Vergütung der unerlaubten Nutzung.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit im Urheberrecht  besteht allerdings in der Beratung von Mandanten die Urherrechtsverletzungen (zumeist fahrlässig oder sogar unverschuldet) begangen haben. Auch in diesen Fällen stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.

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